Ihnen ist eine schlechte Haltung von Nutztieren aufgefallen?

Was können Sie tun?
In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an den Veterinärdienst des Landkreises Neu-Ulm. Dessen Aufgaben bestehen insbesondere in der:

Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzrecht wird vom Fachbereich Veterinärdienst durchgeführt.
Außerdem ist dieser auch für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 des Tierschutzgesetzes für gewerbliche Tierhaltung, Tierzucht und Handel mit Tieren zuständig.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-70106.

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